Berlin, Bonn, Köln. Am 01. Dezember wollen die EU-Regierungen ihre gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission für die EU-Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit festlegen. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten Menschenrechte achten und die Umwelt nicht schädigen. Mehrere Länder, darunter Frankreich, Italien und Spanien, drängen in den Vorverhandlungen darauf, den Finanzsektor als Ganzes auszuklammern. Aufgrund der Hebelwirkung, die Finanzunternehmen auf alle anderen Wirtschaftssektoren haben, fordern Nichtregierungsorganisationen hingegen, dass der gesamte Finanzsektor umfassend in die EU-Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten einbezogen wird. Nur so werden die Regeln in der EU in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenreichte sowie den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen gebracht.
Doch nicht nur Frankreich fordert bei den Finanzakteuren Ausnahmen für Finanzinvestoren. Auf deutscher Seite haben im Vorfeld die Bundesministerien für Justiz und Finanzen gebremst. Sie konnten durchsetzen, dass Deutschland zumindest Finanzinvestitionen ausschließen will. „Auch institutionelle Investoren können durch ihre Investitionen, wenn auch indirekt, zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beitragen" betont Jutta Albrecht von Brot für die Welt. „Die Bundesregierung sollte dem Rechnung tragen und in den kommenden Verhandlungen auf die Bremser einwirken, damit der gesamte Finanzsektor in die Pflicht genommen wird."
Die Beispiele für Finanzdienstleistungen für Unternehmen oder Projekte, bei denen Menschenrechte verletzt werden, wurden von Nichtregierungsorganisationen immer wieder dokumentiert. Sie reichen von Arbeitsrechtsverletzungen wie unbezahlte und exzessive Überstunden, Kinder- oder Zwangsarbeit, Landvertreibungen für Infrastrukturprojekte bis zur Produktion von Streubomben. „Wichtig ist auch, dass Finanzinstitute, wie alle anderen Unternehmen auch, zur regelmäßigen Überprüfung menschenrechtlicher Risiken verpflichtet werden. Eine einmalige Risikoüberprüfung wird insbesondere mehrjährigen Finanzierungen nicht gerecht" erklärt Ulrike Lohr vom SÜDWIND-Institut.
Dass freiwillige Industriestandards nicht ausreichen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern macht Gertrud Falk von FIAN Deutschland deutlich. „In Kambodscha verleihen Mikrofinanzinstitutionen, die sich freiwilligen Standards zum Kund*innenschutz verpflichtet haben, armen Bevölkerungsgruppen Kleinkrediten zu hohen Zinsen und Gebühren. Wenn sie diese nicht zurückzahlen können, werden sie von den Instituten häufig genötigt, Land zu verkaufen, das für ihre Ernährung von zentraler Bedeutung ist."
Dustin Schäfer von urgewald unterstreicht: „Jedes Investment geht mit Risiken einher. Deshalb muss insbesondere der Finanzsektor endlich für die menschenrechtlichen Risiken in die Verantwortung genommen werden." Effektiver Menschenrechtsschutz erfordert dabei Politikkohärenz. Die EU-Richtlinie kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Nichtregierungsorganisationen fordern für die kommenden Verhandlungen im Trilog zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament für den Finanzsektor folgende Nachbesserung:
- der gesamte Finanzsektor und damit auch Investments müssen einbezogen werden,
- der Finanzsektor muss in der EU-Richtlinie analog zu den OECD-Leitsätzen und den entsprechenden sektorspezifischen Leitlinien als menschenrechtlicher Risikosektor einbezogen werden,
- die Richtlinie muss die kompletten Wertschöpfungsketten umfassen,
- Finanzunternehmen müssen zur fortlaufenden Prüfung menschenrechtlicher Risiken in der Verwendung von Krediten und Investitionen verpflichtet werden.
Vergleichbare Forderungen anderer Akteure:Zivilgesellschaft
- Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz zum EU-Kommissionsentwurf, S. 6-7, April 2022. URL: https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2022/06/Initiative-Lieferkettengesetz_Stellungnahme-zum-Kommissionsentwurf.pdf
- Joint Statement von Fair Finance International, Bank Track, Südwind u.a.: The Role of Financial Institutions in the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Oktober 2022. URL: https://www.globalwitness.org/en/campaigns/holding-corporates-account/briefing-how-eu-can-make-finance-more-sustainable/
Finanzunternehmen
- Joint statement of support by responsible investors' organisations for the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), 24.11.2022. URL: https://www.eurosif.org/news/joint-statement-of-support-by-responsible-investors-organisations-for-the-corporate-sustainability-due-diligence-directive-csddd/
- Dutch Banking Association: EC Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD). Consultation and Feedback, Juni 2022. URL: https://www.nvb.nl/media/5242/nvb-consultation-csdd-27-06.pdf
Ausschüsse des EU-Parlaments
- Stellungnahme des EU-parlamentarischen Ausschuss für Wirtschaft und Währung zum EU-Kommissionsentwurf, 07.10.2022. URL: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ECON-PA-736711_EN.pdf
- Bericht des EU-parlamentarischen Rechtsausschuss zum EU-Kommissionsentwurf, 07.11.2022. URL: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/JURI-PR-738450_EN.pdf
Pressemitteilung von Brot für die Welt, FIAN Deutschland, Südwind Institut, Urgewald vom 30. November 2022
Am 10.11. fand die Abschlussveranstaltung des DEGREE-Projekts der Professional School und des CSM statt. Das Netzwerkevent mit spannenden Impulsen und Paneldiskussion war gleichzeitig die Vorstellung der geplanten Zertifikatsangebote. Diese werden im Rahmen eines EU-geförderten Projektes mit dem Ziel entworfen, Fach- und Führungskräfte in ausgewählten, spezialisierten Teilbereichen des Nachhaltigkeitsmanagements eines Unternehmens, wie dem Einkauf oder dem Klimaschutzmanagement, zu befähigen, wirksame und innovative Lösungen zu entwickeln. Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Terhechte, dem Leiter des DEGREE Projekts und der Professional School, folgte ein Impulsvortrag zu Trends im Nachhaltigkeitsmanagement von Prof. Dr. Schaltegger, dem Leiter des Centre for Sustainability. Vier bedeutende Trends, auf Basis derer die Angebote entwickelt werden, sind: Dekarbonisierung (inkl. Zero-Emission- und Net-Positive-Strategien) (z.B. vollständige Umstellung auf regenerative Energien) Nachhaltigkeitsmanagement von Lieferketten (z.B. Vermeidung von Modern Slavery) Zirkularitäts- und nachhaltiges Ressourcenmanagement (z.B. Refurbishment-Dienstleistungen statt Neuprodukte mit „virgin Material“) Messung und Management von Nachhaltigkeitsperformance & Nachhaltigkeits-Berichterstattung Das Thema Dekarbonisierung sei für viele Unternehmen derzeit besonders akut, da es eng mit der Energiekrise zusammenhängt, so Prof. Dr. Schaltegger. Nachhaltigkeitsmanagement als recht junges Thema erfordere von Unternehmen und …
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Deutschland konzentriert seine Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana noch stärker auf den Aufbau einer sozial gerechten und klimaneutralen Wirtschaft. Besonders kleinere Betriebe und Erneuerbare Energien werden gefördert. Darauf verständigten sich das Entwicklungsministerium (BMZ) und die ghanaische Regierung bei den gestern zu Ende gegangenen Regierungsverhandlungen in Berlin. Die neuen deutschen Zusagen für Ghana betragen rund 80 Millionen Euro. Die Verhandlungen wurden von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMZ, Dr. Bärbel Kofler, eröffnet.
Kofler: „Ghana ist und bleibt ein wichtiger Partner Deutschlands in Westafrika. In unserer künftigen Zusammenarbeit wollen wir eine sozial gerechtere und klimaneutrale Transformation der ghanaischen Wirtschaft und Energiegewinnung voranbringen - und dabei stärker Frauen einbeziehen, denn sie bilden eine starke Säule der Wirtschaft, sind aber oft benachteiligt oder ausgegrenzt. Das schadet der Gesamtgesellschaft. Wir begrüßen, dass das unter schwerer Schuldenlast leidende Ghana mit dem Internationalen Währungsfonds zurzeit über ein Unterstützungsprogramm verhandelt und seinen Haushalt sozialverträglich konsolidieren will."
Ghana hat neben hohen Schulden auch mit stark steigender Inflation und hoher Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen. Mehr als 30 Prozent der 15 bis 25-Jährigen haben nach offiziellen Angaben keinen Job. Die meisten Arbeitsplätze bietet der informelle Wirtschaftssektor, oft jedoch unter prekären Bedingungen. Darum konzentriert sich die deutsche Unterstützung auf die Schaffung von neuen und guten Beschäftigungsmöglichkeiten, die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und die Verbesserung der Beschäftigungssituation besonders für Frauen und junge Leute. Mit deutscher Unterstützung haben rund 50.000 Arbeitnehmer*innen - davon mehr als die Hälfte Frauen – ihre Beschäftigungssituation durch Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen oder soziale Sicherung verbessern können.
Das BMZ wird zudem den Ausbau und die Modernisierung der beruflichen Bildung stärker fördern - mit dem Ziel, die berufliche Qualifikation näher an die Bedarfe der Wirtschaft zu bringen. Private Unternehmen sollen stärker in die Berufsausbildung einbezogen werden. Das gilt vor allem für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU). Sie machen in Ghana 98 Prozent der Betriebe aus. In den vergangenen zwei Jahren konnten mit deutscher Unterstützung mehr als 3670 ghanaische Unternehmer*innen - davon mehr als die Hälfte Frauen - von Fortbildungsangeboten profitieren, etwa zur digitalen Vermarktung von Produkten oder Produktentwicklung. Die Digitalisierung der Wirtschaft wird künftig ebenfalls mit Unterstützung aus Deutschland ausgebaut. Auch dabei wird ein besonderer Fokus auf frauengeführte KKMU gelegt. Ebenso sollen Finanzdienstleistungen für frauengeführte Unternehmen entwickelt werden, die ihnen größere Stabilität verleihen sollen.
Ein Schwerpunkt sowohl in der beruflichen Bildung als auch in der KKMU-Förderung liegt bei der Schaffung von „grünen" Jobs. So unterstützt Deutschland Ghana bei der Installation von Solaranlagen. Sie bieten neben neuen Arbeitsplätzen klimafreundliche, ganzjährig verfügbare und kostengünstige Energie. Darüber hinaus wurde von Deutschland ein Vorhaben zur Förderung der innovativen „Floating Solar"-Technologie zugesagt. Dabei werden schwimmende Solaranlagen auf Stauseen ausgebracht. So werden Wasserflächen genutzt und der Versiegelung des Landes vorgebeugt.
Entwicklungsministerin Svenja Schulze „Indien ist für uns ein zentraler Partner bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben, denen wir uns als Weltgemeinschaft stellen müssen. Wir haben jetzt vereinbart, wie wir unsere neue Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung konkret mit Leben füllen. Dafür schieben wir gemeinsam Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien an und kümmern uns unter anderem um klimafreundlichen öffentlichen Verkehr. Die schwierigen Verhandlungen bei der Weltklimakonferenz haben deutlich gezeigt, dass wir mit herausgehobenen Partnern wie Indien konkret voran gehen müssen, um schnell und substantiell etwas für den Klimaschutz zu bewegen."
Nur gemeinsam mit Indien als einem der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde können die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die globalen Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Als großes Schwellenland ist Indien auch für die Dynamik internationaler Verhandlungsprozesse wie der Weltklimakonferenz zentral. Indien hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 seine nichtfossile Energieerzeugungskapazität auf 500 GW zu steigern und damit den Ökostrom in etwa zu verdreifachen. Zudem will Indien 26 Millionen Hektar Wald wiederstellen und bis 2070 Klimaneutralität erreichen.
Bereits im Mai hatte Bundeskanzler Scholz unter dem Dach der neuen deutsch-indischen Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung eine Unterstützung im Umfang von mindestens zehn Milliarden Euro bis 2030 angekündigt. Dies wurde heute in den entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit konkreten Vereinbarungen und Projekten untermauert. Ein Großteil davon wird als Darlehen der KfW Entwicklungsbank zu günstigen Konditionen gewährt und von Indien zurückgezahlt werden. Alle neuen gemeinsamen Vorhaben in Indien werden dazu beitragen, Treibhausgasemissionen einzusparen oder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Damit werden in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Indien konsequent fortgesetzt und weiter ausgebaut.
Die Schwerpunkte der deutsch-indischen Zusammenarbeit:
· Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Deutschland unterstützt Indien dabei, seine Energieversorgung technisch und wirtschaftlich effizient sowie sozial und ökologisch nachhaltig zu gestalten. Die deutsch-indische Zusammenarbeit hat in den letzten Jahren direkt und indirekt dazu beigetragen, jährlich 100 Mio. t CO2 einzusparen. Mit deutscher Unterstützung werden Indiens Erzeugungs-, Übertragungs- und Speicherkapazitäten von erneuerbaren Energien vorangetrieben. Bisher konnten so erneuerbarer Strom für insgesamt 40 Millionen Menschen bereitgestellt werden.
· Klimaresiliente nachhaltige Stadtentwicklung und klimafreundliche Mobilität: In den nächsten 15 Jahren wird die Bevölkerung der indischen Städte von 370 Millionen auf mehr als 510 Millionen Menschen wachsen. Daher unterstützt Deutschland Indien beim Ausbau von Bus- und Metrosystemen, Fuß- und Fahrradwegen sowie durch Förderung einer nachhaltigen, klimaresilienten und inklusiven Stadtentwicklung. Durch die bisherige Zusammenarbeit können bereits 36 Millionen Menschen besser vor Klimarisiken geschützt werden, haben 106 Millionen Menschen einen besserem Zugang zu Sanitärversorgung und 9,7 Millionen Menschen einen besserem Zugang zu Bus- und Metrosystemen.
· Nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen: Deutschland unterstützt Indien beim Ausbau von agrarökologischer Landwirtschaft und nachhaltiger Bewirtschaftung von Waldlandschaften. So können langfristig die existentiellen Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen gesichert werden. Durch die bisherige deutsch-indische Kooperation profitieren bereits 100 Millionen Menschen indirekt von verbesserter Klimaanpassungsplanung.
Indien ist die größte parlamentarische Demokratie der Welt und wird 2023 das bevölkerungsreichste Land der Welt sein. Nach China, den USA und der EU hat Indien den vierthöchsten CO2-Ausstoß. Gleichzeitig betragen die Pro-Kopfemissionen nur einen Bruchteil westlicher Industriestaaten. Indien gehört zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen weltweit und ist Heimat der höchsten Zahl absolut armer Menschen und mangelernährter Kinder. Damit spielt Indien eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler Entwicklungsfragen.
Deshalb haben Premierminister Modi und Bundeskanzler Scholz am 2. Mai 2022 im Rahmen der 6. Deutsch-indischen Regierungskonsultationen eine Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung (Green and Sustainable Development Partnership) als neuen Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit mit Indien unterzeichnet. Sie ist konsequent an der Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen und am Pariser Klimaabkommen ausgerichtet.
Um den ambitionierten Weg Indiens beim Klimaschutz noch weiter zu stärken, verhandelt die Bundesregierung aktuell gemeinsam mit den USA eine Just-Energy-Transition-Partnerschaft (JETP) zwischen den G7 und Indien. Sie soll Indien beim beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verbesserung der Energieeffizienz sowie der Produktion Grünen Wasserstoffs unterstützen und die Voraussetzungen für den Kohleausstieg und die Dekarbonisierung seiner Volkswirtschaft schaffen.
Nachhaltige Entwicklung im Schatten geopolitischer Spannungen
Zentrale Ergebnisse der G7- und G20-Prozesse 2022
Entwicklungsministerin Schulze: „Die Taliban nehmen für sich in Anspruch, die Regierung zu stellen. Aber sie lassen die Bevölkerung im Stich und unternehmen nichts, um die humanitäre Notlage zu beenden. Jedes einzelne Kind, das hungert, jeder Mensch, der keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung hat, ist ein Beweis für die fehlende Verantwortungsübernahme der Taliban. Aber Deutschland und die G7 lassen die afghanische Bevölkerung nicht allein. Die afghanische Zivilgesellschaft ist für uns ein wichtiger Partner bei der Versorgung der afghanischen Bevölkerung. Uns allen ist schmerzhaft bewusst, welche Risiken die engagierten Menschen im Land eingehen und was für Opfer sie täglich bringen müssen. Wir werden auch weiterhin an der Seite der Menschen in Afghanistan stehen. Dazu gehört in besonderem Maße unsere Unterstützung für die afghanische Zivilgesellschaft."
In der Unterstützung der afghanischen Zivilgesellschaft ist die afghanische Diaspora ein wichtiger Ansprechpartner und Mittler. Der Arbeit des Dachverbands afghanischer Organisationen in Deutschland (VAFO), der die Stimme der Diasporaorganisationen bündelt, kommt hierbei eine herausgehobene Rolle zu.
Vorsitzender des VAFO Kava Spartak: „Die Unterstützung der afghanischen Zivilgesellschaft in Afghanistan muss über die humanitäre Hilfe hinausgehen. Darüber hinaus leben viele Vertreter*innen mittlerweile in der Diaspora. Diese Potenziale müssen wir nutzen."
Beim Austausch mit der Zivilgesellschaft am Donnerstag stand die dramatische Menschenrechtsituation, insbesondere die Lage der Mädchen und Frauen in Afghanistan im Fokus. In keinem anderen Land der Welt werden Frauen und Mädchen so systematisch ausgegrenzt und aus der Öffentlichkeit verbannt wie in Afghanistan durch die Taliban. Mädchen ist der Besuch von weiterführenden Schulen verboten, Frauen dürfen Parks und Sportplätze nicht betreten und nicht ohne männliche Begleitung reisen.
Schulze: „Wir stellen die Achtung der Menschenrechte und die Stärkung von Frauen und Mädchen ins Zentrum unseres Engagements in Afghanistan. Das Engagement der afghanischen Frauen und Mädchen innerhalb und außerhalb Afghanistans ist beeindruckend. Wir lassen daher nicht nach, mit ihnen im Austausch zu bleiben und sie zu unterstützen!"
Ein gutes Jahr nach der Machtübernahme der Taliban hat sich die Lage der Menschen in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Über die vergangenen Jahre errungene Freiheiten insbesondere für Frauen, Mädchen und Minderheiten wurden durch die de-facto Herrscher massiv eingeschränkt, Menschen- und insbesondere Frauenrechte werden systematisch verletzt. Die Grundversorgung der Menschen in Afghanistan mit Lebensmitteln und Medikamenten ist völlig unzureichend: 96% der von Frauen geführten Haushalte können laut dem Welternährungsprogramm (WFP) ihre Lebensmittelbedarfe nicht in ausreichendem Maße decken. Rund 70% der Haushalt können ihre Grundbedarfe gar nicht decken.
In diesem Umfeld spielt die internationale und afghanische Zivilgesellschaft eine herausragende Rolle. Die afghanische Zivilgesellschaft hat die notwendigen Kenntnisse darüber, was genau wo gebraucht wird und welche Handlungsspielräume vor Ort bestehen – das ist entscheidend dafür, dass Deutschlands Unterstützung und die der internationalen Organisationen auch wirklich dort hingelangt, wo sie benötigt wird. Die afghanische Zivilgesellschaft und Diasporaorganisationen engagieren sich zudem selbst mit vielfältigen Initiativen im Land. Sie versorgen die Grundbedürfnisse der Menschen vor Ort und schaffen Räume, insbesondere für Frauen und Mädchen. Gleichzeitig schrumpft der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft von Tag zu Tag, da die Taliban immer neue Beschränkungen erlassen, um die Arbeit der Zivilgesellschaft zu erschweren.
Deutschland hat nach der Machtübernahme der Taliban die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt, unterstützt die afghanische Bevölkerung aber weiterhin über multilaterale Organisationen wie die UNO oder Weltbank und gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen. Die afghanische Zivilgesellschaft und Diaspora ist hierbei auf vielfache Art eingebunden – selbst als Durchführer, als Mittler, als Empfänger. Eine Zusammenarbeit mit den Taliban findet nicht statt.
Das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte in Deutschland, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische, globale Themen aufklären, Verbindungen zur Lebenssituation der Zielgruppen herstellen und zeigen, wie sich Menschen entwicklungspolitisch engagieren können.
Antragsberechtigt sind Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist. Gefördert werden unter anderem Seminare und Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage und Bildungskampagnen, darüber hinaus Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer entwicklungspolitischer Bildungsarbeit. Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro beantragt werden.
Deadline ist der 30. November
Infos zur Bewerbung: https://feb.engagement-global.de/
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost sucht für den Bereich Kita zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Referent:in Bildung für nachhaltige Entwicklung (m/w/d) Teilzeit (25-30 Std./Wo.), unbefristet.
Aufgaben
Infos zur Bewerbung: https://karriere.diakonie.de/stellenboerse/detail/214377
Junge Menschen mit Sinn für Nachhaltigkeit gesucht!
Bei youstartN gibt’s Booster-Gelder für eure nachhaltigen Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften.
Unterricht allein reicht euch noch nicht? Ihr wollt eure Ideen zur Verknüpfung von Unternehmer*innengeist und Nachhaltigkeit schon während der Schulzeit umsetzen? Ihr wollt Nachhaltigkeit mit Wirtschaft verbinden und gleichzeitig den Schulalltag und euer Umfeld bereichern?
Vielleicht habt ihr schon eine gute Projekt- oder Unternehmensidee, für eine nachhaltige Schüler*innen/Azubifirma oder Schüler*innengenossenschaft aber braucht noch einen finanziellen Booster, um starten zu können? Oder ihr habt schon bereits ein Projekt gestartet, welches auf dem Weg zur Gründung einer Firma an eurer Schule ist. In diesem Fall seid ihr bei youstartN genau richtig!
Deadline ist der 15. Dezember
Infos zur Bewerbung: https://www.stiftungbildung.org/youstartn/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c
Wie schaffen wir Veränderung? Wie kann eine sozial-ökologische Transformation,
eine Entwicklung hin zu mehr globaler Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit innerhalb der planetaren Grenzen, gelingen? Was und wie können wir dazu beitragen?
Um Antworten zu finden, wollen wir in dieser Fortbildung Fragen von Entwicklungspolitik, Umwelt- und Klimaschutz zusammen denken. Der thematischen Vielfalt von Armut & Artenvielfalt, über Konsum & Klimaerhitzung, Mitwelt & Menschenrechten bis zu Zusammenarbeit & Zukunftsvisionen nähern wir uns mit Methoden transformativen Lernens.
In Workshops und Vorträgen von Expert:innen steigen wir in wissenschaftliche Diskurse ein, vertiefen exemplarisch einzelne Themen und blicken auf die großen, globalen Zusammenhänge. Bei Exkursionen und Projektbesuchen erleben wir lokale Auswirkungen und regionales Engagement. Biografische Ansätze und theologische Impulse spielen ebenso eine Rolle wie Vernetzung und Projektbesuche.
Die Fortbildung „Umwelt & Entwicklung“. Sie richtet sich an Multiplikator:innen, die im Umwelt- und Klimaschutz oder der entwicklungspolitischen Bildung ehren- oder hauptamtlich aktiv sind.
Infos, Programm und Anmeldung: https://www.ked-nordkirche.de/veranstaltungen/fortbildung.html
EINLADUNG
Fachgespräch von Global Policy Forum und Forum Umwelt und Entwicklung
2023 – wie geht es weiter mit der globalen Nachhaltigkeitsagenda?
Ausblick auf die Halbzeitbilanz von Agenda 2030 und SDGs
Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30
6. Dezember 2022, 16.00-19.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Jahr 2023 markiert die Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Angesichts verschärfter geopolitischer Konflikte und unbewältigter Krisen werden Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen Zwischenbilanz ziehen. Was wurde bei der Verwirklichung der SDGs bislang erreicht, wo gab es Rückschläge, welche politische Relevanz hat die Agenda 2030 überhaupt noch in Zeiten der „Zeitenwende"?
Die Vereinten Nationen werden sich mit solchen Fragen beim Hochrangigen Politischen Forum (HLPF) im Juli und einem SDG-Gipfel im September 2023 befassen. Zur Vorbereitung wird im Frühjahr 2023 die Vorabfassung des nächsten Global Sustainable Development Reports (GSDR) erscheinen.
Parallel dazu hat der UN-Generalsekretär im Anschluss an seinen Report „Our Common Agenda" verschiedene Diskussions- und Verhandlungsprozesse initiiert, die multilaterale Problemlösungen unterstützen sollen. Dabei geht es um Themen wie eine neue Agenda für den Frieden, die Rechte zukünftiger Generationen und Reformen der internationalen Finanzarchitektur. Höhepunkt soll ein „Zukunftsgipfel" der Vereinten Nationen 2024 sein.
Bei dem Fachgespräch wollen wir einen Ausblick auf das Jahr 2023 unternehmen und ausloten, was von den Ereignissen auf UN-Ebene politisch zu erwarten ist. Welche Pläne gibt es zur Halbzeit der Agenda 2030 in der Bundesregierung, welche Erwartungen haben zivilgesellschaftliche Organisationen? Können die Aktivitäten eine neue Dynamik bei den weltweiten Bemühungen um eine sozial-ökologische Transformation entfachen?
Für die Teilnahme an dem Fachgespräch bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November 2022 online unter https://tinyurl.com/Nachhaltigkeitsagenda. Diese Einladung und alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auch online hier.
Mit vielen Grüßen
Jens Martens, Global Policy Forum
Marie-Luise Abshagen, Forum Umwelt und Entwicklung
Programm
16.00
Beginn mit Begrüßungskaffee und Registrierung
16.15
Einführung und Moderation
Jens Martens, Geschäftsführer des Global Policy Forum Europe
16.30
„Werkstattbericht" über den Global Sustainable Development Report 2023
Dr. Imme Scholz, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung und Ko-Vorsitzende der Independent Group of Scientists, die im Auftrag der Vereinten Nationen den Global Sustainable Development Report erstellt
(Impuls und Diskussion)
17.15
Pause
17.30
„Our Common Agenda" und UN-Zukunftsgipfel – Konkurrenz oder Rettung der SDGs?
Dr. Marianne Beisheim, Wissenschaftlerin der Forschungsgruppe Globale Fragen bei der Stiftung Wissenschaft und Politik
(Kurzimpuls und Diskussion)
18.00
Erwartungen an die Halbzeitbilanz und den SDG-Gipfel 2023
Dr. Ingolf Dietrich, Beauftragter für nachhaltige Entwicklungsziele, BMZ
Marie-Luise Abshagen, Leiterin Nachhaltigkeitspolitik, Forum Umwelt und Entwicklung
(Kurzimpulse und Diskussion)
19.00
Ende der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist Teil des Projekts „Halbzeit bei der SDG-Umsetzung" des Global Policy Forums Europe, gefördert von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen sowie von Engagement Global mit Mitteln des BMZ.
Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.
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Die Veranstaltung wird gefördert durch
ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des
und
BINGO! Die Umweltlotterie
sowie durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, 25.11.
Frauen in Afghanistan: Ausschluss vom öffentlichen Leben
Weltweit werden Frauen und Mädchen Menschenrechte und Grundfreiheiten vorenthalten. Sie werden Opfer von körperlichem und seelischem Missbrauch, von häuslicher Gewalt bis hin zu Vergewaltigungen als Kriegsstrategie. Aufgrund ihrer prekären Situation sind besonders Frauen auf der Flucht gefährdet. Auf ihre Notlage macht die UNO-Flüchtlingshilfe zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen aufmerksam.
„Frauen und Mädchen sind größten Risiken ausgesetzt, wenn sie aus ihrem schützenden Umfeld gerissen werden. Frauen fliehen selten alleine. Sondern oft tragen sie zusätzlich Verantwortung für Kinder, Ältere oder auch Kranke. Die internationale Gemeinschaft muss handeln und für Sicherheit und Einhaltung elementarer Rechte sorgen", fordert Peter Ruhenstroth-Bauer, Nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe.
Afghanistan: Restriktive Maßnahmen gegen Frauen
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Lage der Frauen und Mädchen in Afghanistan kontinuierlich verschlechtert. Restriktive Maßnahmen schließen sie systematisch vom gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben aus. Bewegungsfreiheit und Berufswahl wurden ebenso eingeschränkt wie der Besuch von weiterführenden Schulen für Mädchen. Eine gemeinsame Studie von UNHCR, UN Women und Women Count („Afghanistan crisis update: Women and girls in displacement") geht davon aus, dass gegenwärtig mehr als zwei Millionen Mädchen im Alter zwischen 10 und 14 und 1,8 Millionen Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren von der Schließung weiterführender Schulen betroffen sind.
UNHCR: Unterstützung für afghanische Frauen
Trotz der schwierigen politischen Situation ist der UNHCR weiterhin in Afghanistan im Einsatz, unterstützt Frauen und Mädchen auf vielen Wegen: durch Bildungseinrichtungen mit Computerklassen und beruflichen Schulungen. Daneben bietet der UNHCR für Frauen landesweit Existenzgründungsprojekte an, zum Beispiel für mobile Bäckereien oder Schneidereien, um Perspektiven für frauengeführte Haushalte zu schaffen.
Hilfe, um den Winter zu überstehen
Der kommende Winter wird eine weitere extreme Herausforderung für afghanische Frauen und ihre Familien – in einem Land, wo in einigen Regionen die Temperaturen unter minus 25 Grad fallen können. Der UNHCR hat daher begonnen, rund 56.000 Haushalte (fast 400.000 Personen) zu versorgen und 22.000 Familien (154.000 Personen) mit Bargeld zu unterstützen, damit sie ihren eigenen Bedarf decken können. Die UNO-Flüchtlingshilfe, der nationale Partner des UNHCR, unterstützt dessen Nothilfe mit ihrer Winterkampagne – in Afghanistan und anderen Ländern.
Mehr zur Winterkampagne unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de/spenden-schutz
[digital.global] Launch – Bundesministerin Svenja Schulze startet Netzwerk für die Digitale Transformation in der Entwicklungszusammenarbeit
Liebe Leser*innen,
die Bundesregierung hat in ihrer neuen Digitalstrategie beschlossen, erstmals eine Strategie für eine internationale Digitalpolitik vorzulegen.
Die für Deutschland und die EU im globalen Wettbewerb der Systeme angesichts der Zeitenwende essenzielle Durchsetzung einer sozial-ökologisch-feministischen Transformation der globalen Wirtschaftssysteme hin zu resilienten Strukturen kann nur gelingen, wenn wir unsere Partner im Globalen Süden weiterhin unterstützen, sich bei der Bekämpfung von Hunger/Armut, Pandemien, Klimawandel und Benachteiligung von Frauen nachhaltig digital zu transformieren.
Die Herausforderungen für die Entwicklungspolitik sind gigantisch. Zur Bewältigung dieser multiplen Herausforderungen bedarf es neue Wege der Zusammenarbeit. Ministerin Svenja Schulze lädt daher ein breites Netzwerk an internationalen Partnern aus Digitalszene und IKT-Branche zum Auftaktevent zur strategischen Neuausrichtung der Digitalpolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.
Zentrale Themen sind der digitale Wiederaufbau der Ukraine, die digitale ökologische Transformation als Antwort auf die Klimakrise, das Thema Datenkolonialismus sowie die digitale Kluft zwischen Geschlechtern. Dazu freuen wir uns u. a. über Beiträge vom UNDP Administrator Achim Steiner, der US-amerikanischen Informatikerin und Whistleblowerin Frances Haugen, der Transformationsforscherin Prof. Dr. Maja Göpel, dem ukrainischen Minister für Digitale Transformation Mykhailo Fedorov, dem Präsidenten der Weltbank Gruppe David Malpass, dem Generaldirektor von Smart Africa Lacina Koné und der ersten Gewählten Generalsektretärin der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) Doreen Bogdan-Martin und viele mehr. Die vollständige Liste der Teilnehmer finden Sie hier.
Seien auch Sie mit dabei! Ich lade Sie hiermit herzlich zum [digital.global] Launch zur strategischen Neuausrichtung der Digitalpolitik des BMZ am 01. Dezember ein, um mit Partnern aus der Digitalwirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik neue Ansätze der Zusammenarbeit für eine sozial-ökologische Digitalisierung einzuleiten.
Alle Infos zur Veranstaltung, das Programm sowie den Livestream finden sie auf: https://www.bmz-digital.global/launch
Mit besten Grüßen
Martin Wimmer, Chief Digital Officer, Bundesministerium für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
[digital.global] Launch
Kick-off event for the strategic realignment of BMZ's digital policy
Der DGB Hamburg wird am 25. November um 13 Uhr Flagge zeigen und mit einer Fahnenhissung am Gewerkschaftshaus ein deutliches Zeichen für die Beendigung der Gewalt an Frauen setzen. Insbesondere Frauen erfahren in ihrem alltäglichen Leben Gewalt – auch am Arbeitsplatz. Der DGB fordert deshalb die Bundesregierung auf, die bereits 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgelegte Konvention gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz in nationales Recht umzusetzen. Die ILO-Konvention 190 ist ein historischer Meilenstein: Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und schließt geschlechtsspezifische Vorfälle explizit ein.
„Die Bundesregierung hat es sich per Koalitionsvertrag in ihr Pflichtenheft geschrieben, die Konvention ebenfalls zu ratifizieren – passiert ist nach einem Jahr Ampel-Koalition allerdings nichts. Damit sich die Arbeitsbedingungen wirklich verbessern und Frauen vor Übergriffen geschützt werden, ist die Ratifizierung und Umsetzung der ILO 190 in nationales Recht jetzt der entscheidende Schritt. Ganz konkret müssen sexuelle Belästigung, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz in den Arbeits- und Gesundheitsschutz integriert und die Mitbestimmungsrechte gestärkt werden", sagt die Vorsitzende des DGB Hamburg Tanja Chawla.
20 Länder haben das Abkommen bereits ratifiziert, unter anderem Italien, Griechenland und Spanien.
„Wenn Deutschland nicht zum Schlusslicht bei der Bekämpfung der Gewalt an Frauen werden will, muss jetzt endlich gehandelt werden", so DGB-Chefin Chawla.
Auch die Unternehmen dürften nicht untätig sein: „Auch ohne die Ratifizierung der ILO 190 können Arbeitgebende schon jetzt aktiv werden und die Maßnahmen aus dem Abkommen umsetzen", sagte die DGB-Vorsitzende. Unternehmen sind bereits gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung/Übergriffe am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Das heißt konkret: Sie sollten Beschäftigte sensibilisieren und Betroffene schützen. Etwa mit Awareness-Workshops und einem Bedrohungsmanagement. Beschäftigte, die belästigen, sollten mit Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu rechnen haben.
Fahnenhissung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
25. November 2022, 13 Uhr
Fahnenmasten vor dem Gewerkschaftshaus Besenbinderhof 60
Es sprechen Tanja Chawla, Vorsitzende DGB Hamburg und eine Vertreterin der Koordinierungsstelle 24/7 der Hamburger Frauenhäuser
DGB HH
24.11.2022
Medienmitteilung 47/22
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem aktuellen Haushaltsplan setzt die Bundesregierung klare Prioritäten: sie nimmt allen voran diejenigen in den Blick, die die Auswirkungen der aktuellen multiplen Krisen am schmerzhaftesten spüren. Sie setzt die verfügbaren Mittel gezielt dafür ein, die Krisenfolgen abzufedern – und zu verhindern, dass neue Krisen entstehen.
So auch mit dem Einzelplan 23 für die internationale Entwicklungszusammenarbeit: Mit den zusätzlichen Geldern – insbesondere aus der allgemeinen Krisenvorsorge (des Einzelplans 60) – stehen nun insgesamt 12,16 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist für die deutsche Entwicklungspolitik eine gute finanzielle Basis für das kommende Jahr.
Es braucht eine stabile Entwicklungspolitik, das ist aus zwei Gründen wichtig.
Zum einen sendet die Bundesregierung damit eine klare Botschaft: Auch in Krisenzeiten bleibt Deutschland solidarisch und ein verlässlicher Partner für die Länder des Globalen Südens. Auch in Krisenzeiten verlieren wir die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nicht aus dem Blick.
Dieses unmissverständliche Signal ist gerade jetzt wichtig. Denn Verlässlichkeit erhält und schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit. Nur so können wir gemeinsam mit unseren Partnerländern strukturelle Veränderungen anstoßen und wichtige Reformen umsetzen: für mehr soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz.
Und das bringt mich zum zweiten Grund, warum eine solide Entwicklungspolitik wichtig ist: sie stärkt unzählige Menschen weltweit, damit sie besser durch die Krisenzeit kommen. Und sie trägt dazu bei, weltweit bessere Zukunftsperspektiven zu schaffen.
Wie genau schaffen wir Vertrauen und Zukunftsperspektiven?
In der Ukraine werden diese Mittel dafür sorgen, dass die Menschen Wasser, Wärme, Strom und medizinische Versorgung erhalten. So können sie dem Winter und dem russischen Angriff besser trotzen und ihre Heimat wiederaufbauen. Unsere Unterstützung geht dabei über humanitäre Nothilfe hinaus; sie wirkt langfristig und strukturbildend.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter für den Einzelplan 23 konnten sich in der Ukraine selbst ein Bild von der Lage verschaffen. Ich danke Ihnen, dass Sie fraktionsübergreifend dafür gesorgt haben, dass Deutschland die Menschen in der Ukraine wirksam unterstützen kann!
Mit den Mitteln aus dem Einzelplan 23 werde ich zudem das Bündnis für globale Ernährungssicherheit voranbringen. Denn es gilt zu verhindern, dass in Folge des russischen Angriffskriegs die weltweite Hungerkrise eskaliert. Das Bündnis sichert Existenzen und rettet Leben: etwa am Horn von Afrika und im Nahen Osten, wo die Menschen besonders unter den steigenden Preisen für Nahrungsmittel und Dünger leiden. Das Bündnis trägt auch dazu bei, die globale Ernährungssicherheit langfristig zu verbessern. Eine nachhaltige und klima-angepasste Landwirtschaft steigert die Erträge und macht Ernten robuster. So wird die lokale Versorgung gestärkt und Armut reduziert.
Mit diesen Mitteln unterstützt die Bundesregierung auch das weitere „Aufspannen" des Globalen Schutzschirms gegen Klimarisiken. Dieser Schutzschirm wird armen und vulnerablen Ländern wie Bangladesch, Ghana und Senegal helfen, die besonders unter den Folgen des Klimawandels leiden. Für jedes Land wird ein umfassendes Absicherungspaket entwickelt. So sind diese Länder besser auf klimabedingte Katastrophen vorbereitet und können im Notfall den betroffenen Menschen schneller helfen. Das hilft, klimabedingte Verluste und Schäden zu begrenzen.
Im kommenden Jahr werde ich zudem die Umsetzung unserer feministischen Entwicklungspolitik weiter beschleunigen: Mein Ziel ist es, dass 2023 drei Viertel der Vorhaben zu Geschlechtergerechtigkeit beitragen. So eröffnen wir Frauen und Mädchen neue Perspektiven, verschaffen ihnen Gehör und machen sie zu aktiven Mitgestalterinnen nachhaltiger Entwicklung.
Das nur als einige Beispiele für verschiedene Ansätze, die die deutsche Entwicklungszusammenarbeit 2023 nutzen wird, um die Ziele der Agenda 2030 umzusetzen.
Vertrauen und Zukunftsperspektiven lassen sich aber nur schaffen, wenn es auch Planbarkeit gibt. Gerade der weitere Verlauf des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Folgen für Entwicklungsländer sind aber unsicher. Daher ist es gut, dass im Einzelplan 60 für 2023 weiter vorgesorgt ist.
Wir müssen unsere Entwicklungspolitik auch mittelfristig im Haushalt absichern und stabil machen. Das ist auch wichtig für die vielen Menschen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich weltweit unter großem Einsatz engagieren: eine solide Entwicklungspolitik stärkt ihnen den Rücken.
Meine Damen und Herren, mit diesem Haushalt stellt sich die Bundesregierung ihrer globalen Verantwortung. Und sie setzt ein Zeichen der Hoffnung und des Aufbruchs in Krisenzeiten.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die dies ermöglicht haben!
Bettina Hagedorn, zuständige Berichterstatterin:
Zusammenhalt in der Zeitenwende bedeutet auch internationale Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und weltweit. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für 2023 steht zum einen für haushälterische Vernunft, zum anderen aber ganz deutlich für globale Solidarität.
„Der Etat des BMZ wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um eine Milliarde Euro deutlich aufgestockt. Insgesamt stehen nun 12,15 Milliarden Euro zur Verfügung. Angesichts des russischen Angriffskriegs und seiner dramatischen Folgen für die Menschen weltweit – gerade auch in den ärmsten Ländern – sind internationale Solidarität und Zusammenhalt in der Zeitwende dringend geboten.
Mit dieser Aufstockung stärken wir die bilaterale Zusammenarbeit und multilaterale Institutionen bei der Weltbank. Damit soll die deutsche Entwicklungszusammenarbeit angesichts sich verschärfender Hungerkatastrophen, dramatischer Folgen des Klimawandels bis hin zur Stabilisierung einer freien Ukraine handlungsfähig bleiben. Unsere Antwort auf Putin, der Kälte und Hunger als Waffe gegen die Zivilbevölkerung einsetzt, ist die massive Erhöhung für Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur. Zusätzlich stärken wir die bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit. Auch die Sonderinitiative der Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme, das Welternährungsprogramm und die Vereinten Nationen erhalten höhere Beiträge. Ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt liegt auf der Stärkung von Frauen und Kindern sowie des Klimaschutzes.
Zusätzlich zur Aufstockung des Etats für 2023 hat der Haushaltsausschuss für 2022 eine weitere Milliarde für die Sicherstellung der globalen Ernährungssicherheit beschlossen. Davon vergibt das BMZ noch in diesem Jahr 495 Millionen Euro, die ihre positive Wirkung maßgeblich 2023 entfaltet. Zusammenhalt in der Zeitenwende bedeutet aber auch praktische Solidarität mit den Menschen und Kommunen in der Ukraine und den aufnehmenden Nachbarländern wie zum Beispiel Moldau, da der Krieg die Infrastruktur vor Ort mit brutaler Wucht trifft und Millionen flüchtende Menschen bedroht. Deswegen hat der Haushaltsausschuss den Titel ‚Förderung von Kommunen' mit 15,5 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Die Ampel-Koalition legt mit diesen Beschlüssen ein klares Bekenntnis zu Gunsten derjenigen ab, die am stärksten in den großen Krisen leiden."